Bodenseekreis

Netzwerk für Senioren

Bodenseekreis (sis)  Sie kamen aus Liechtenstein, Vorarlberg, der Schweiz und Süddeutschland zur Stiftung Liebenau: Die Mitglieder der Senioren-Plattform-Bodensee tagten erstmals im Bodenseekreis. „Ich kenne kein anderes Beispiel, wo vier Länder zusammenstoßen und sich deren Senioren vereinigen“, sagte Harald Leber, Kreisseniorenrat Bodensee. Der Zusammenschluss von älteren Menschen unterschiedlicher Organi-sationen zu einem grenzüberschreitenden Verbund ist in dieser Form nicht nur unvergleichbar, sondern auch neu: Erst im vergangenen Jahr wurde der Verein neu organisiert und gegründet.

Hans Rohrer, Präsident der Plattform, bezeichnete es in seinem Jahresbericht als ehrgeiziges Projekt, die Seniorenvertretungen aktiver als bisher für die Konzepte eines selbstständigen Lebens und Miteinanders einzubinden. „Unser gemeinsames Konzept ist es, voneinander und miteinander zu lernen“, so Rohrer. Ziel sei es, im Bodenseeraum vergleichbare positive Lebensbedingungen für ältere Menschen zu schaffen und sich zu vernetzen. Im Mittelpunkt der Arbeit steht auch der Erfahrungs- und Wissensaustausch mit jüngeren Generationen. „Wir müssen in gesellschaftlichen Diskussionen besser überzeugen, denn wir sind die Basis, um den Generationen zu helfen“, sagte Vizepräsident Walter Ender.

Die Bedeutung der Senioren für die Gesellschaft verdeutlichte auch Andreas Köster, Sozialdezernent des Bodenseekreises: „Sie sind nicht wegzudenken im bürgerschaftlichen Engagement.“ Er plädierte dafür, ältere Menschen als wertvollen Bestandteil für die Weiterentwicklung der Gesellschaft anzuerkennen. Staatssekretär Rudolf Köberle sprach seinen Respekt gegenüber der engagierten Runde aus. „Sie schaffen grenzüberschreitende Lösungen, um gemeinsam stark zu sein und zu bleiben“, sagte er.

Die Senioren haben für das kommende Jahr jede Menge Arbeit auf sich genommen: Im Rahmen eines Projekts mit den Kommissionen der Internationalen Bodensee Konferenz sind öffentliche Veranstaltungen wie Vorträge geplant. Ebenso soll ein Projekt mit der Internationalen Bodenseehochschule gestartet werden, bei dem die Beziehungen zwischen den Generationen auf wissenschaftlicher Basis untersucht werden. „Wir wollen die Netzwerke der Älteren anschauen und ihre Stärken herausstellen“, sagt Walter Ender. Sollte das Vorhaben realisiert werden, bekämen die Ergebnisse für alle Generationen rund um den Bodensee Bedeutung.

Informationen im Internet: Hyperlinkwww.senioren-plattform-bodensee.org

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                                                            Bild: Liebenau

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Bericht aus dem SÜDKURIER vom 23.09.2009

 



Neues Gesetz zur Patientenverfügung

 


Am 19. Juni 2009 hat der Deutsche Bundestag einen Gesetzesbeschluss zur Rechtswirksamkeit von Patientenverfügungen gefasst. Jetzt herrscht Rechtsklarheit, und es ist ein Durchbruch zu Gunsten des Selbstbestimmungsrechts des Menschen (Patientenautonomie).

Wenn der Bundespräsident das Gesetz unterschreibt, kann es am 1. September 2009 in Kraft treten.

Mit dem neuen Gesetz werden die bestehenden Patientenverfügungen nicht gegenstandslos oder wirkungslos, sondern haben sogar einen höheren Grad an Wirkungs- und Durchsetzungsfähigkeit gewonnen.

Zu den Regelungen im Einzelnen:

  • Volljährige können in einer schriftlichen Patientenverfügung im Voraus festlegen, ob und wie sie später ärztlich behandelt werden wollen, wenn sie ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. Künftig sind Betreuer und Bevollmächtigter im Fall der Entscheidungsunfähigkeit des Betroffenen an seine schriftliche Patientenverfügung gebunden. Sie müssen prüfen, ob die Festlegungen in der Patientenverfügung der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation entsprechen und den Willen des Betroffenen zur Geltung bringen.
  • Niemand ist gezwungen, eine Patientenverfügung zu verfassen. Patientenverfügungen können jederzeit formlos widerrufen werden.
  • Gibt es keine Patientenverfügung oder treffen die Festlegungen nicht die aktuelle Situation, muss der Betreuer oder Bevollmächtigte unter Beachtung des mutmaßlichen Patientenwillens entscheiden, ob er in die Untersuchung, die Heilbehandlung oder den ärztlichen Eingriff einwilligt.
  • Eine Reichweitenbegrenzung, die den Patientenwillen kraft Gesetzes in bestimmten Fällen für unbeachtlich erklärt, wird es nicht geben.
  • Die Entscheidung über die Durchführung einer ärztlichen Maßnahme wird im Dialog zwischen Arzt und Betreuer bzw. Bevollmächtigtem vorbereitet. Der behandelnde Arzt prüft, was medizinisch indiziert ist und erörtert die Maßnahme mit dem Betreuer oder Bevollmächtigten, möglichst unter Einbeziehung naher Angehöriger und sonstiger Vertrauenspersonen.
  • Sind sich Arzt und Betreuer bzw. Bevollmächtigter über den Patientenwillen einig, bedarf es keiner Einbindung des Vormundschaftsgerichts. Bestehen hingegen Meinungsverschiedenheiten, müssen folgenschwere Entscheidungen vom Vormundschaftsgericht genehmigt werden.

Die Broschüre "Patientenverfügung" zum download oder Bestellen findet man im Internet unter

Hyperlinkhttp://www.bmj.bund.de/enid/2c25c748260137d2052daf7a89c6167e,0/Familienrecht/Patientenautonomie_ox.html


 


 

Antrittsbesuch des Kreisseniorenrats bei Oberbürgermeisterin Becker in Überlingen


Auf Einladung der Oberbürgermeisterin der Stadt Überlingen, Sabine Becker, stellte sich der erste Vorsitzende des Kreisseniorenrats (KSR) Bodenseekreis, Harald Leber, mit den neuen Außenvertreterinnen Eleonore Zecho und Rosemarie Baur vor. Mit dabei war der Referent für Öffentlichkeitsarbeit & Kommunikation Wolfgang Seiffert.

Sabine Becker empfing die kleine Delegation in ihrer Amtsstube. In gut gelaunter und freundlicher Atmosphäre konnte H. Leber die Aufgaben des KSR Bodenseekreis sowie die Notwendigkeit der Aufgaben der Außenvertreterinnen für die Stadt Überlingen vermitteln. Der neu eingeschlagene Weg zu mehr Transparenz vor Ort nach dem Motto "Sehen - Hören - Sprechen" und der Erkenntnis, näher an älteren Menschen zu sein, fand neben weiteren guten Aktivitäten des KSR bei Oberbürgermeisterin Becker besondere Beachtung und Bedeutung. Ein interessanter Vormittag, bei dem man sich näher kennen lernte und kurzem Erfahrungsaustausch von beiden Seiten wurde mit einem Erinnerungsfoto beendet. Quelle: (W. S. , Artikel  im "Hallo Ü", Nr. 28, S. 28)


 

 


Ruiter Erklärung


Am 4./5. März haben 70 Vertreterinnen und Vertreter von Kreisseniorenräten und des Landesseniorenrats die "Ruiter Erklärung" verabschiedet.

Die Landesregierung von Baden-Württemberg wird aufgefordert, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Verunsicherung der Bevölkerung zu beenden, die im Zusammenhang mit der Gesundheitsreform entstanden ist. Die Gründe für die Verunsicherung haben u.a. folgende Ursachen:

  • Die unsinnige und auch für Patientinnen und Patienten nicht mehr nachvoll-ziehbare Honorarverteilung unter den Vertragsärzten selbst führt zu einer erheblichen Verschlechterung der Versorgungssituation besonders bei älteren Bürgerinnen und Bürgern. Für eine Behandlung müssen Patienten teilweise Vorauszahlungen leisten. Behandlungstermine werden nicht patienten- und/oder zeitgerecht vergeben. Besonders die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen leiden unter diesen Mißständen.
  • Im Rahmen der Arzneimittelversorgung wird die Einführung von Rabattverträgen den Patientinnen und Patienten nicht ausreichend erklärt. Teilweise erfolgt durch Ärzte und Apotheken eine zusätzliche Verunsicherung. Das Ergebenis ist eine nicht annehmbare Verängstigung der gesamten Bevölkerung und damit besonders der älteren Bürger/innen.
  • Immer mehr Vertragsärzte, vor allem Augen-, Frauen- und Hautärzte, verlangen zum Teil unberechtigterweise Zuzahlungen von Patientinnen und Patienten. Es wird deshalb eine neutrale und umfassende Information über Sinn und Unsinn dieser sog. "individuellen Gesundheitsleistungen" (IGel) gefordert.

 

 



Urteil des Bundessozialgerichts: Praxisgebühr ist rechtens


Das Bundessozialgericht hat im Juni 2009 entschieden, dass die im Jahre 2004 eingeführte Praxisgebühr nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz verstößt. Die Legislative (der Gesetzgeber) habe ihren Gestaltungsspielraum eingehalten. Das bedeutet, dass gesetzlich Versicherte auch zukünftig 10 € bei jedem ersten Arztbesuch im Vierteljahr bezahlen müssen. Aus dem Gesundheitsministerium verlautete, dass die Praxisgebühr moderat und sozial ausgewogen sei und dass man diese Regelung beibehalten werde. Es sind keine Erhöhungen aber auch keine Rücknahme geplant.


 
       
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